Regeln
Angehörige werden gebeten, das Institut während der drei Kurswochen nicht zu besuchen. Eltern, die in der Nähe wohnen, dürfen ihr Kind an Sonntagen mitnehmen, sofern dies mit der Leiterin oder dem Hauspersonal vorab vereinbart wurde. Freunde und Angehörige dürfen allen öffentlichen Konzerten beiwohnen. Sie müssen ihre Eintrittskarten selber kaufen. Hauskonzerte sind für Eltern und Publikum nicht zugänglich.
Klaviere und Flügel werden mit Sorgfalt benützt. Keine Esswaren, Getränke oder andere Gegenstände dürfen auf die Klaviere und Flügel gelegt werden. Nach dem Gebrauch eines Schulzimmers zum Üben oder Proben müssen die Lichter gelöscht und die Fenster geschlossen werden. Studentinnen und Studenten haften für Beschädigungen durch Regenwasser bei offengelassenen Fenstern.
Die Haustüre wird um 22h geschlossen. Alle jüngere Studentinnen und Studenten (bis 16 J.) müssen um 22h in ihren Zimmern sein und sich ruhig verhalten. Ältere Studentinnen und Studenten (ab 16 J.) müssen in ihren Zimmern um 23h sein und sich ruhig verhalten.
Während der Ruhezeiten (Polizeistunde bis zum Frühstück) darf weder geübt werden noch lautes Geräusch zu hören sein. Die Zimmer müssen ordentlich und sauber gehalten werden. Die Anwesenheit beim Frühstück ist für alle Studentinnen und Studenten obligatorisch.
Es ist für Studenten und Lehrkräfte obligatorisch, bei allen Hauskonzerten anwesend zu sein. Es ist festliche Kleidung für Konzertauftritte und Schwarze Kleidung für Orchesterkonzerte erforderlich (keine Alltagskleidung wie z.B. Shorts, T-Shirts, saloppe Kleidung, etc).
Es wird angenommen, dass StudentInnen für ihre persönliche Hygiene sorgen und ihre Umgebung, KollegInnen und Lehrpersonen mit keinen unangenehmen körperlichen Gerüchen belästigen. Diejenigen, die diesbezüglich auffallen, werden ermahnt. Die Kleidung wird regelmässig und unentgeltlich gewaschen. Für diejenige, die eine Maschine für sich alleine benützen will, wird eine Gebühr von CHF 2.50 pro Maschine erhoben.
Wir können es nicht erlauben, Studenten unbeaufsichtigt in den Bergen Ausflüge zu unternehmen. Der Risikofaktor ist zu gross. Ein Ausflug unter der Leitung eines Bergführers wird für diejenige, die daran teilnehmen möchten, an einem Sonntag organisiert. Angemessenes Schuhwerk ist erforderlich!
Das Konsumieren von Alkohol wird strengstens verboten ausgenommen an den zwei Party-Abenden. Die Menge Alkohol, die an diesen zwei Veranstaltungen konsumiert werden darf, wird begrenzt und überwacht.
Ernsthafte Übeltaten (mit möglicher Ausweisung als Folge)
- Konsum oder Besitz von Drogen
- Teilname an illegalen Tätigkeiten
- Alkoholgenuss ohne Erlaubnis
- Rauchen auf dem Campus des Instituts ausser auf den Rauchplätzen
- Andere körperlich oder seelisch verletzen
- Den Besitz anderer beschädigen oder stehlen
- Widerstand gegenüber Autoritäten leisten
- Polizeistunden wiederholt missachten
- Bei Unterricht und Proben wiederholt unpünktlich erscheinen
- Sich entfernen ohne vorherigen Bescheid





